Wykonawca
Keine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
DE · DEU
Rozstrzygnięcia
5
Łączna wartość udzielonych zamówień
—
0 / 5 z wartością
Zamawiający
1
Branże
1
Grupa kapitałowa: keine Angabe(przypisanie szacowane)
Reg. Keine Angabe
Wygasające umowy tego wykonawcy
29 cze 2028
szacowanaUnterstützung ARIS Framework—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
29 cze 2028
szacowanaUnterstützungsdienstleistungen für Projektleitung- und Koordination im Bereich Document Services—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
29 cze 2028
szacowanaUnterstützungsleistungen TI Zulassungsmanagement—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
6 lip 2028
szacowanaSoftwareentwicklung Bestandsbereinigung BITMARCK_21c|ng—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
6 lip 2028
szacowanaBITMARCK_21c|ng GKV-Fachentwickler—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV