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Da es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
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Marchés de ce titulaire arrivant à échéance
6 mai 2027
estiméeLos 7: Produktgruppe Seiden- und Wollprodukte—Österreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
6 mai 2027
estiméeLos 8: Produktgruppe Accessoires—Österreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
14 avr. 2028
estiméeKunsttransporte KHM—KHM-MuseumsverbandDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
12 mai 2028
estiméeKunsttransporte Belvedere—Österreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
15 nov. 2028
estiméeLos 1: Produktgruppe Oberbekleidung—Österreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
15 nov. 2028
estiméeLos 2: Produktgruppe Artsocks—Österreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
15 nov. 2028
estiméeLos 3: Produktgruppe Baumwolltaschen—Österreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
15 nov. 2028
estiméeLos 4: Produktgruppe Jacquard Produkte—Österreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
15 nov. 2028
estiméeLos 5: Produktgruppe Bags—Österreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
15 nov. 2028
estiméeLos 6: Produktgruppe Kopfbedeckungen—Österreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
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